Generalversammlung 2020 findet unter behördlichen Auflagen statt – elektronische Stimmabgabe dringend empfohlen

Generalversammlung am 17. März 2020 findet wie geplant unter behördlichen Vorgaben stattRoche rät dringend von physischer Teilnahme ab und empfiehlt die elektronische Stimmabgabe über die unabhängige StimmrechtsvertreterinTrotz Gesundheitsmassnahmen Teilnahme auf eigene GefahrBasel, 14. März 2020 – Roche (SIX: RO, ROG; OTCQX: RHHBY) hat heute informiert, dass auch nach den neuen Vorgaben des Bundes zur COVID-19 Situation (Coronavirus) die Generalversammlung am 17. März weiterhin stattfinden wird aufgrund einer Sondergenehmigung des Kantons Basel-Stadt.Anhang14032020_MR_GV statement_DE